Energieausweise

Angaben zu den Energieausweisen

 

Pflichten seit 01.05.2014

 

Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV2014) sind wir verpflichtet, die Energieausweise vorzulegen bzw. die Angaben aus den Energieausweisen bei Inseraten zu veröffentlichen.

Wir bewerben auf dieser Internetseite keine konkrete einzelne Wohnung, sondern Musterwohnungen, die im Wohnungsbestand an unterschiedlicher Stelle in vergleichbarer Größe und Ausstattung vorhanden sein können.

Für sämtliche Objekte liegen selbstverständlich Energieausweise vor. Alle Ausweise pauschal auf dieser Seite zu veröffentlichen wäre möglich, aber nicht informativ.

 

Energieeffizienzklassen ähnlich den Hausgeräten

Für Immobilien gelten seit dem 01.05.2014 neue Energieeffizienzklassen. Diese Klassen reichen von „A+“ bis „H“. Während Klasse „A+“ das hochmoderne Passivhaus bis 30 kWh Endenergieverbrauch im Jahr darstellt, fasst die Klasse „H“ alle Immobilien mit einem Endenergieverbrauch von mehr als 250 kWh je Quadratmeter im Jahr zusammen.

Bisher galt eine Skala von „A“ bis „J“, die oberhalb der heutigen letzten Klasse „H“ zwei weitere Stufen vorgesehen hat. Es war also bereits am Energielabel erkennbar, ob eine Immobilie 255 kWh/m² p.a. verbraucht, oder das Doppelte oder Dreifache. Nach dem Motto „Alles neu macht der Mai“ ist nun bei 250 kWh/m² p.a. Schluss.

Energieausweise gelten 10 Jahre. Immobilieneigentümer, die ihre Pflichten rechtzeitig erfüllt haben, verfügen über Energieausweise ohne die Angabe einer Energieeffizienzklasse oder nach der alten, umfangreicheren Skala. Auch für unsere Objekte ist dies der Fall.

 

Angaben der hier beworbenen Objekte

 

Die Energieausweise der hier vorgestellten Häuser wurden 2008 erstellt. Es handelt sich um verbrauchsbasierte Ausweise. Der Mittelwert des sogenannten Energieverbrauchskennwertes beträgt 195 kWh je Quadratmeter im Jahr. Der Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung ist hierin enthalten. Dies entspricht der bisherigen Effizienzklasse „F“ (nach damaliger EnEV wie folgt definiert: „typisch für komplett modernisierte Altbauten auf Niveau der EnEV-Anforderungen an den Bestand“).

Wie für einen Mittelwert üblich, liegen einige Objekte oberhalb dieser Angabe und damit nach alter Regelung in der nächst höheren Effizienzklasse „G“ (nach damaliger EnEV wie folgt definiert: „typisch für teilweise modernisierte Altbauten, Wärmeschutzmaßnahmen an Teilflächen und/oder neue effizientere Zentralheizung“).

Nach heutigem Standard finden sich alle Objekte weiterhin in den Effizienzklassen „F“ bzw. „G“.